Angebote bei Demenz

Auf Demenz spezialisierte Pflege

Zunehmend mehr Menschen erkranken an Demenz. Um gerade ihnen, denen die gewohnte Umgebung des Zuhause viel Sicherheit gibt, ein Leben daheim zu ermöglichen, stellen wir uns bei der ambulanten Pflege auf ihre Bedürfnisse und Kommunikationsmöglichkeiten ein.

Zudem haben wir zwei Angebote eingerichtet, die Betroffenen Förderung ermöglicht und Angehörigen Entlastung:

Sonnencafe


Wir freuen uns,  Sie endlich wieder ab den 1. Oktober 2022  begrüßen zu können!

sonnencafe-logoUnser Demenzcafe, das Sonnencafe, ist eine aktivierende Betreuungsleistung für Menschen mit Demenz. Hier erleben sie in „Kaffeehaus-Atmosphäre“ zum einen selten gewordene Geselligkeit. Zum anderen eine Förderung ihrer vorhandenen Fähigkeiten über z.B. Erinnerungsarbeit, Bewegungsspiele, gemeinsames Singen oder Malen. Sie werden betreut von einem liebevollen, engagierten Betreuerteam aus einer gerontopsychiatrischen Fachkraft, Demenzbetreuerinnen sowie Ehrenamtlichen Helfern.

Wann: ganzjährig Dienstags von 13.30 bis 16 Uhr (geschlossen nur in einer kurzen Sommerpause)
Wo: In den Räumen des katholischen Pfarrheims – Kirchplatz 1, 85244 Röhrmoos
Wer: Unser Cafe ist offen für alle Interessierten, nicht nur Patienten unseres Pflegedienstes.
Anmeldung: Patienten können unser Sonnencafè an einem Schnuppernachmittag kostenlos und unverbindlich kennenlernen, gerne auch mit Angehörigen. Bitte melden Sie sich dazu unter der Telefonnummer 08139/ 7518 an.
Kosten: Pro Nachmittag 33.- €, Fahrdienst 10 €. Die Kosten können z.T. über die „Entlastungsbetrag“ der Pflegekasse nach § 45 SGB XI oder über die Verhinderungspflege erstattet werden.

Einzelbetreuung

Für Patienten, die unser Cafe-Angebot nicht mehr wahrnehmen können oder wollen, bieten wir stundenweise aktivierende Einzelbetreuung zu Hause an. Auch hier arbeiten unsere Demenzbetreuerinnen mit den verbliebenen Fähigkeiten der Patienten, um diese solange als möglich zu erhalten.

Kosten: Die Kosten für die Betreuungsleistungen richten sich nach den Sätzen der Pflegekassen und können z.T. über die „Entlastungsleistungen“ nach § 45 SGB XI erstattet werden.